In der Nacht von Donnerstag auf Freitag ist es auf der Grossen Schanze in Bern zu einer Auseinandersetzung gekommen.
Dabei erlitt eine Person eine lebensbedrohliche Stichverletzung. Die Kantonspolizei Bern sucht Zeuginnen und Zeugen.
Zwischen Donnerstagabend und Freitagmorgen (24.07.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen insgesamt fünf Männer angehalten, die in fahrunfähigem oder alkoholisiertem Zustand am Strassenverkehr teilgenommen hatten.
Einer der Männer war zuvor in einen Verkehrsunfall involviert gewesen. Die zuständigen Administrativbehörden prüfen Massnahmen.
Am Donnerstagabend, 23. Juli 2026, fuhr ein 62-Jähriger um 20 Uhr mit seinem E-Bike auf der Auhofstrasse in Lachen.
Aufgrund eines medizinischen Problems stürzte er.
Steigende Kosten, Reformdruck und die fortschreitende Digitalisierung verändern das Gesundheitswesen grundlegend. Gefragt sind Fachkräfte, die medizinische Versorgung und wirtschaftliche Anforderungen miteinander verbinden können. Die berufsbegleitende Hochschulweiterbildung „Gesundheitsökonom (FH)“ vermittelt genau diese Kompetenzen.
Das Gesundheitswesen steht vor weitreichenden Veränderungen. Mit der im Juli verabschiedeten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung reagiert die Politik auf die angespannte finanzielle Lage der Krankenkassen. Leistungserbringer sollen wirtschaftlicher arbeiten, Ausgaben sollen begrenzt und Beiträge möglichst stabil gehalten werden. Gleichzeitig darf die Qualität der medizinischen Versorgung nicht leiden.
Ein Spital muss Menschen bestmöglich versorgen und zugleich mit Personal, Geld und Zeit verantwortungsvoll umgehen. Gesundheitsökonomen bewegen sich genau in diesem Spannungsfeld. Sie verbinden medizinische Abläufe mit wirtschaftlichem Denken und helfen Einrichtungen, Versicherungen und soziale Dienste bei fundierten Entscheidungen.
Die Bezeichnung „Gesundheitsökonom (FH)“ kann allerdings missverstanden werden. Beim hier vorgestellten Bildungsweg handelt es sich um eine Hochschulweiterbildung mit Zertifikat, nicht um einen Bachelor- oder Masterabschluss. Welche Aufgaben sich daraus ergeben und für wen sich die Qualifikation lohnt, zeigt dieses Berufsporträt.
Bei einer Kollision mit einem Postauto hat sich am Donnerstagabend (23.7.2026) in Wila ein Motorradfahrer schwere Verletzungen zugezogen.
Kurz vor 21 Uhr fuhr ein 19-jähriger Motorradfahrer auf der Schalchenstrasse von Wila in Richtung Schalchen.
Gas- und Elektrogrills gelten häufig als sichere Alternative zum Holzkohlegrill. Ganz ungefährlich sind sie jedoch nicht. Gas, Elektrizität, heisses Fett und hohe Temperaturen können Brände, Verbrennungen oder andere schwere Unfälle verursachen.
Besonders bei grosser Waldbrandgefahr entscheidet zudem nicht die Grillart allein darüber, was erlaubt ist. Ausschlaggebend ist die aktuelle Verfügung der zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörde. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie vor dem Grillieren prüfen sollten und wie sich Gas- und Elektrogrills sicher betreiben lassen.
Direkt vor dem Fenster herrscht plötzlich reger Flugverkehr: Wespen verschwinden in einem Spalt am Rollladenkasten oder haben unter dem Dachvorsprung ein sichtbares Nest gebaut. Jetzt ist Ruhe wichtiger als schneller Aktionismus. Wer den Eingang verschliesst oder das Nest besprüht, kann die Situation erheblich verschärfen.
Ein Wespennest an der Aussenseite eines Fensters muss nicht automatisch entfernt werden. Entscheidend sind der genaue Standort, die Nutzung des Fensters und die Frage, ob Personen im Haushalt besonders gefährdet sind. Mit einigen klaren Regeln lässt sich das Risiko oft bis zum Ende der Wespensaison begrenzen.
In Chur ist es auf dem Postplatz zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Lastwagen und einer Velofahrerin gekommen.
Die Velofahrerin wurde dabei verletzt.
Wer berufsmässig Menschen oder Güter transportiert, kann seine Pausen nicht einfach nach Gefühl einlegen. In der Schweiz regeln zwei Chauffeurverordnungen, wann das Fahrpersonal eine Pause machen muss, wie lange sie dauert und welche Tätigkeiten währenddessen tabu sind.
Die Sache ist allerdings komplizierter, als die bekannte Formel „Nach viereinhalb Stunden Fahrt sind 45 Minuten Pause fällig“ vermuten lässt. Neben der Lenkzeit läuft auch die Arbeitszeit weiter. Ausserdem gelten für einen Lastwagenchauffeur nicht in jedem Fall dieselben Vorgaben wie für eine Taxifahrerin oder den Fahrer eines Kleinbusses.