01. Oktober 2024

Neues Tabakproduktegesetz: Wichtiger Schritt für Jugendschutz & Gesundheit

Ab dem 1. Oktober 2024 gilt das neue Tabakproduktegesetz. Es verbietet schweizweit den Verkauf von Tabak- und Nikotinprodukten an Minderjährige. Ab dem 1. Oktober ist deshalb der Tabak-Kurs sowie der Kombi-Kurs (Alkohol, Tabak und Nikotin) auf der age-check-Website aktiv. Das Blaue Kreuz hat zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT Schweiz) die neuen Kurse zum Tabak- und Nikotin-Verkauf erarbeitet. Bereits seit dem 1. Juni sind die Alkoholkurse auf age-check (vormals: jalk) aufgeschaltet. Die beiden Fachorganisationen stellen sicher, dass die Kurse auf dem neuesten Stand der Jugendschutzbestimmungen sind.

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Neue Lebensmittelpyramide: Schweizer Apfelsaft herabgestuft

Die neue Lebensmittelpyramide des Bundes fördert eine ausgewogene Ernährung und berücksichtigt ökologische sowie soziale Aspekte. Im Zentrum stehen lokale und saisonale Produkte, die nicht nur die Gesundheit fördern, sondern auch die Umwelt schützen. Trotzdem verschwindet Schweizer Apfelsaft visuell aus der Lebensmittelpyramide und wird mit Süssgetränken und anderen Fruchtsäften gleichgesetzt. Eine aktuelle Berechnung des Schweizer Obstverbands in Zusammenarbeit mit ClimatePartner zeigt auf, dass Apfelsaft eine deutlich geringere CO₂-Bilanz aufweist als Orangensaft.

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Rahmenvereinbarung stärkt Ausbildung von Kinderärzten in Nidwalden

Der Kanton hat mit den Kinderarztpraxen in Nidwalden und dem Luzerner Kantonsspital eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Angehenden Ärztinnen und Ärzten wird so ermöglicht, eine Praxisassistenz in einer Kinderarztpraxis zu absolvieren. Dadurch soll wieder vermehrt Nachwuchs für den Kinderarztberuf gewonnen werden. Nicht nur bei Hausarztpraxen, sondern auch bei Kinderarztpraxen wächst die Herausforderung, zum richtigen Zeitpunkt eine Nachfolgelösung zu finden. Der generelle Fachkräftemangel und die finanziell schlechter gestellte Kindermedizin sind Gründe für die rückläufige Attraktivität gegenüber anderen Spezialisierungen.

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Bestsmile-Patienten wechseln zu Zahnarztzentrum.ch

Der Migros-Genossenschafts-Bund (MGB) hat entschieden, die Patientinnen und Patienten von bestsmile künftig bei zahnarztzentrum.ch zu betreuen. Diese Massnahme ermöglicht es, den hohen Standard bei der zahnmedizinischen Versorgung aufrechtzuerhalten und weiter zu verbessern. Damit unterstreicht die Migros-Gruppe ihr Engagement für eine nachhaltige Gesundheitsversorgung in der Schweiz.

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