Der Weisse Stock: Schutz für sehbehinderte Fussgänger
von belmedia Redaktion Allgemein News Tipps Unfälle
Blindes Vertrauen ist hier fehl am Platz! Seheingeschränkte Fussgänger brauchen klare Regeln für ihre Sicherheit im Strassenverkehr. Der Weisse Stock fungiert beim Überqueren einer Strasse als tragbarer Fussgängerstreifen, der ihnen jederzeit Vortritt gewährt. Auch rechtlich gilt klar: sehbehinderte und blinde Menschen sind jederzeit vortrittsberechtigt. Die Schweizerische Verkehrsregelnverordnung (VRV) Art. 6 Abs. 4 besagt: „Unbegleiteten Blinden ist der Vortritt stets zu gewähren, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen.“
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