Mit 0,9 mg/l Alkohol auf E-Scooter gestürzt – sechs weitere Lenker bei Kontrollen aufgefallen
von belmedia Redaktion Alkohol & Drogen Ebnat-Kappel Fahrunfähig Kantonspolizei Murg SG Oberbüren Organisationen Personenrettung polizei.news Regionen Rettung Rollerunfälle Sanitätseinsatz Schweiz Selbstunfälle Sevelen SG Spital Spitalticker St. Gallen Stadt Altstätten SG Stadt Buchs SG Stadt Goldach Stadt Gossau SG Stadt Rapperswil-Jona Stadt Rorschach Stadt St.Gallen Stadt Wattwil Stadt Wil Unfälle Verkehr & Katastrophen Verkehrskontrolle Wildhaus-Alt Sankt Johann Zoll
(Kanton St.Gallen SG). Zwischen Donnerstag und Freitagmorgen (23.10.2026) sind im Kanton St.Gallen sieben fehlbare Verkehrsteilnehmende festgestellt worden.
Sie waren unter anderem alkoholisiert, fahrunfähig oder ohne gültigen Führerausweis unterwegs. Ein alkoholisierter E-Scooter-Fahrer verletzte sich bei einem Selbstunfall leicht.
- Zeitraum: Donnerstag, 22. Oktober, bis Freitagmorgen, 23. Oktober 2026
- Kontrollen: Sieben fehlbare Verkehrsteilnehmende
- Kontrollorte: St.Margrethen, Trübbach, Au, Kriessern und Diepoldsau
- Feststellungen: Alkohol, Fahrunfähigkeit und fehlende Fahrberechtigungen
- Selbstunfall: 34-jähriger E-Scooter-Fahrer in Au leicht verletzt
- Höchster Alkoholwert: 0,9 mg/l beim E-Scooter-Fahrer
- Weitere Massnahmen: Blut- und Urinproben in zwei Fällen angeordnet
- Konsequenzen: Alle sieben werden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt
St.Margrethen: Zwei Kontrollen am frühen Donnerstagmorgen
In der Nacht auf Donnerstag, kurz vor 1:45 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Grenzübergang St.Margrethen einen 51-jährigen Autofahrer. Die anschliessend von der Kantonspolizei St.Gallen durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.59 mg/l. Dem Mann wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
Kurz nach 4:45 Uhr kontrollierte eine Patrouille des BAZG am selben Grenzübergang einen 48-jährigen Autofahrer. Der Mann war trotz entzogenem Führerausweis unterwegs.
Trübbach: Motorradfahrer ohne gültigen Führerausweis
Am Donnerstag, kurz nach 13:45 Uhr, kontrollierte eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen auf der Autobahn A13 bei Trübbach einen 21-jährigen Motorradfahrer. Er war ohne Führerausweis unterwegs, da ihm der Führerausweis für die Schweiz zuvor aberkannt worden war. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Au: Alkoholisierter E-Scooter-Fahrer bei Sturz verletzt
Am Donnerstagabend um 18:45 Uhr stürzte ein 34-jähriger Mann mit seinem E-Scooter im Bereich der Verzweigung Giessenstrasse / Sonnenstrasse in Au. Dabei wurde er leicht verletzt und musste vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Die bei ihm durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0.9 mg/l. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet.
Kriessern: Fahrunfähiger Autofahrer ohne gültigen Ausweis
Am Donnerstagabend, kurz vor 23:30 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des BAZG am Grenzübergang Kriessern einen 25-jährigen Autofahrer bei der Ausreise. Die aufgebotenen Polizisten der Kantonspolizei St.Gallen stuften den Mann als fahrunfähig ein. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet. Zudem war er ohne gültigen Führerausweis unterwegs.
Diepoldsau: Keine gültige Fahrberechtigung
In der Nacht auf Freitag, gegen 1 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des BAZG am Grenzübergang Diepoldsau einen 24-jährigen Autofahrer und dessen Beifahrer bei der Einreise in die Schweiz. Der Autofahrer verfügte über keine gültige Fahrberechtigung. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
St.Margrethen: Weitere Alkoholkontrolle am Freitagmorgen
Am Freitagmorgen, kurz nach 2:15 Uhr, kontrollierte eine Patrouille des BAZG am Grenzübergang St.Margrethen einen 35-jährigen Autofahrer. Die anschliessend von der Kantonspolizei St.Gallen durchgeführte beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.58 mg/l. Dem Mann wurde der Führerausweis für die Schweiz aberkannt.
Alle sieben Verkehrsteilnehmenden werden angezeigt
Alle sieben fehlbaren Verkehrsteilnehmenden werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen allfällige Administrativmassnahmen.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen