Ertrinken verhindern: So schützen Familien Kinder am Wasser, in den Ferien und zu Hause

Am heutigen Samstag, 25. Juli 2026, macht der Welttag zur Prävention des Ertrinkens auf eine Gefahr aufmerksam, die häufig unterschätzt wird. Ertrinken geschieht oft leise, innerhalb kurzer Zeit und nicht nur im See oder Schwimmbad. Für kleine Kinder können bereits wenige Zentimeter Wasser gefährlich werden.

Weltweit sterben nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO jedes Jahr mehr als 300’000 Menschen durch Ertrinken. Fast ein Viertel der Opfer sind Kinder unter fünf Jahren. In der Schweiz kommen im langjährigen Durchschnitt rund 50 Menschen pro Jahr bei Ertrinkungsunfällen ums Leben. Viele dieser Todesfälle wären durch Aufmerksamkeit, bauliche Sicherungen, Schwimmkompetenz und richtiges Verhalten im Notfall vermeidbar.

Warum es den Welttag zur Prävention des Ertrinkens gibt

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erklärte den 25. Juli im Jahr 2021 zum Welttag zur Prävention des Ertrinkens. Seither erinnert die WHO jährlich daran, dass Ertrinken kein unvermeidbares Schicksal ist. Das Motto für 2026 lautet „Unite to Turn the Tide“. Dahinter steht der Gedanke, Behörden, Schulen, Rettungsorganisationen, Familien und Betreiber von Badeanlagen gemeinsam in die Verantwortung zu nehmen.

Zu den international empfohlenen Schutzmassnahmen gehören sichere Zugänge zu Gewässern, eine lückenlose Aufsicht kleiner Kinder, Schwimm- und Selbstrettungskompetenzen, passende Rettungswesten, geregelter Schiffsverkehr und Kenntnisse in Erster Hilfe. Die weltweite Sterberate durch Ertrinken ist seit dem Jahr 2000 bereits deutlich gesunken. Die Zahlen zeigen jedoch, dass weiterhin grosser Handlungsbedarf besteht.

Wo Menschen in der Schweiz ertrinken

Die Schweiz besitzt unzählige Seen, Flüsse, Bäche, öffentliche Schwimmbäder und private Pools. Wasser gehört hier selbstverständlich zu Freizeit und Ferien. Gerade diese Vertrautheit kann das Risiko verharmlosen.

Gemäss dem Water Safety Report 2026 von BFU und SLRG sterben in der Schweiz im Zehnjahresdurchschnitt rund 50 Menschen pro Jahr durch Ertrinken. Der überwiegende Teil der tödlichen Bade- und Schwimmunfälle ereignet sich in Seen und Flüssen. Offene Gewässer unterscheiden sich deutlich von einem beaufsichtigten Schwimmbecken. Strömungen, kalte Wasserschichten, steile Ufer, plötzlich zunehmender Wind und schlecht erkennbare Ausstiege können selbst geübte Schwimmer überraschen.

Bei kleinen Kindern hat sich die Zahl der tödlichen Unfälle langfristig verringert. Die BFU nennt aktuell dennoch durchschnittlich zwei tödlich verunglückte Kinder bis neun Jahre pro Jahr. Gleichzeitig weist der Sicherheitsbericht auf eine ungünstige Entwicklung bei Menschen ab 70 Jahren hin. Wer lange Strecken in einem See schwimmt, sollte deshalb unabhängig von Alter und Erfahrung nie allein unterwegs sein und eine gut sichtbare Schwimmboje mitnehmen.

Ertrinken sieht oft nicht so aus wie im Film

Ein Mensch in Not schlägt nicht zwangsläufig wild um sich und ruft laut nach Hilfe. Wer Mühe hat, den Mund über Wasser zu halten, kann häufig weder rufen noch gezielt winken. Warnzeichen können eine auffallend senkrechte Körperhaltung, ein tief liegender Kopf, fehlender Vortrieb oder ein leer wirkender Blick sein.

Bei Kindern ist plötzliche Stille ein ernst zu nehmendes Signal. Ein Kind, das eben noch hörbar geplanscht hat und plötzlich nicht mehr zu sehen oder zu hören ist, muss sofort gesucht werden. Minutenlanges Abwarten ist fehl am Platz.


Ein positiver Kontakt mit Wasser kann schon früh beginnen. Babyschwimmen und Wassergewöhnung ersetzen jedoch weder einen späteren Schwimmkurs noch die direkte Aufsicht. Bei kleinen Kindern muss eine erwachsene Betreuungsperson jederzeit in Griffnähe bleiben.

Kleine Kinder gehören in Griffnähe

Die wichtigste Sicherheitsregel ist einfach und anspruchsvoll zugleich: Kinder müssen am und im Wasser aktiv beaufsichtigt werden. Bei Kleinkindern bedeutet das nicht nur Sichtkontakt. Eine erwachsene Betreuungsperson muss so nahe sein, dass sie das Kind mit einem Griff erreichen kann.

Das gilt im Schwimmbad ebenso wie am Seeufer, im Planschbecken und in der Badewanne. Eine Aufsichtsperson sollte sich dabei ausschliesslich auf das Kind konzentrieren. Telefonieren, Nachrichten lesen, ein Buch aufschlagen oder ein längeres Gespräch führen kann bereits zu viel Ablenkung sein.

Sind mehrere Erwachsene anwesend, entsteht leicht ein gefährliches Missverständnis: Jeder glaubt, jemand anderes passe auf. Besser ist eine klare Übergabe. Ein kurzer Satz wie „Du hast jetzt die Wasseraufsicht“ schafft mehr Sicherheit als eine unausgesprochene Annahme.

Auch ältere Geschwister sind kein Ersatz für eine erwachsene Aufsicht. Sie können Gefahren noch nicht zuverlässig einschätzen und wären bei einem Notfall schnell selbst überfordert.

Schwimmhilfen sind keine Rettungswesten

Schwimmflügel, Schwimmreifen, Luftmatratzen und aufblasbare Tiere machen Spass. Sie schützen ein Kind aber nicht zuverlässig vor dem Ertrinken. Schwimmflügel können abrutschen oder Luft verlieren. Ein Reifen kann kippen. Luftmatratzen werden durch Wind rasch vom Ufer weggetrieben.

Eine Rettungsweste erfüllt einen anderen Zweck. Sie muss zur Körpergrösse und zum Gewicht passen, korrekt geschlossen sein und bei Kindern je nach Modell über einen Schrittgurt verfügen. Beim Bootfahren sollten Kinder immer eine passende Rettungsweste tragen.

Auch Schwimmkurse ändern nichts an der Aufsichtspflicht. Der Wasser-Sicherheits-Check WSC hilft Kindern, nach einem unerwarteten Sturz ins Wasser ruhig zu reagieren und sich eine gewisse Zeit selbst über Wasser zu halten. Er erhöht die Chance auf Selbstrettung, ist aber keine Garantie.

Das Gleiche gilt für Babyschwimmen. Solche Kurse können eine positive Wassergewöhnung ermöglichen. Ein Baby lernt dort jedoch nicht, selbstständig zu schwimmen oder sich zuverlässig zu retten.

Auch zu Hause lauern Wassergefahren

Nicht jeder Ertrinkungsunfall geschieht während eines Badeausflugs. Gartenteiche, Biotope, Planschbecken, Swimmingpools, Regentonnen und Badewannen können für kleine Kinder zur Gefahr werden. Ihr Kopf ist im Verhältnis zum Körper schwer. Fallen sie mit dem Gesicht ins Wasser, können sie sich unter Umständen nicht selbstständig aufrichten.

Die BFU empfiehlt, Zugänge zu Pools und Kleingewässern mit geeigneten baulichen Massnahmen zu sichern. Besonders wirksam ist ein stabiler Zaun mit einem Tor, das ein kleines Kind weder öffnen noch überklettern kann. Poolabdeckungen müssen für diesen Zweck ausgelegt und belastbar sein. Eine lose Plane ist keine Sicherheitseinrichtung und kann eine zusätzliche Gefahr bilden.

Wer einen Gartenteich anlegt, sollte den Schutz von Kindern bereits bei der Planung berücksichtigen. Flache Uferbereiche, eine geeignete Einfriedung und ein gesicherter Zugang sind wesentlich einfacher umzusetzen, bevor Teich und Bepflanzung fertiggestellt sind.

Kleine Planschbecken werden nach der Benutzung am besten vollständig geleert. Bei mobilen Pools sollten Leitern entfernt und unzugänglich aufbewahrt werden. Auch Eimer und andere Gefässe mit Wasser gehören nicht unbeaufsichtigt in einen Bereich, den Kleinkinder erreichen können.

Sicher baden in See und Fluss

Die Baderegeln der SLRG wirken teilweise selbstverständlich. Gerade deshalb werden sie leicht vergessen. Wer ins Wasser geht, sollte gesund sein und sich körperlich wohlfühlen. Alkohol und andere berauschende Mittel passen nicht zum Schwimmen. Auch mit ganz leerem oder sehr vollem Magen ist Zurückhaltung sinnvoll.

Nach langem Sonnenbaden sollte der Körper langsam ans Wasser gewöhnt werden. Ein Sprung in unbekanntes oder trübes Wasser ist tabu. Unter der Oberfläche können Felsen, Äste oder unerwartet geringe Wassertiefen liegen.

Lange Schwimmstrecken sollten nie allein zurückgelegt werden. Eine Schwimmboje verbessert die Sichtbarkeit und kann im Notfall kurzfristig Halt geben. Sie ist jedoch keine Rettungsweste. In Flüssen darf eine Boje nur mit einem dafür geeigneten System verwendet werden, das sich bei einem Verhaken lösen kann.

Flüsse verlangen besondere Vorsicht. Strömungen sind von aussen schwer einzuschätzen. Brückenpfeiler, Wehre, Treibholz und Rückströmungen können gefährliche Situationen verursachen. Ein möglicher Ein- und Ausstieg sollte deshalb vor dem Schwimmen feststehen. Zieht ein Gewitter auf, gehört man sofort aus dem Wasser.

Rettungswesten beim Bootfahren und Paddeln

Wer mit Boot, Kanu, Kajak oder Stand-up-Paddle unterwegs ist, sollte die Wetterentwicklung vor dem Start prüfen. Wind kann auf einem See rasch zunehmen und die Rückkehr erschweren. Kinder benötigen beim Bootfahren eine passende Rettungsweste. Auch Erwachsene profitieren von einer getragenen Schwimm- oder Rettungsweste, denn ein ungetragenes Hilfsmittel nützt nach einem unerwarteten Sturz ins Wasser wenig.

Die Weste muss vollständig geschlossen sein und darf beim Hochziehen an den Schultern nicht über den Kopf rutschen. Modelle für Kinder sollten vor dem ersten Ausflug in einer kontrollierten Umgebung ausprobiert werden. So lässt sich prüfen, ob Grösse und Sitz stimmen.


Eine Rettungs- oder Schwimmweste muss zur Aktivität, zum Körpergewicht und zur Körpergrösse passen. Sie schützt nur, wenn sie bereits vor dem Ablegen korrekt angezogen und vollständig geschlossen wird.

Wenn jemand im Wasser in Not gerät

Wer eine Person in Not entdeckt, sollte sofort handeln, ohne sich selbst unüberlegt in Gefahr zu bringen. Zuerst werden weitere Personen aufmerksam gemacht und der Notruf 144 ausgelöst. Am Telefon sind Ort, Art des Gewässers, Zahl der Betroffenen und eine möglichst genaue Beschreibung der Position wichtig.

Wenn möglich, sollte vom sicheren Ufer aus geholfen werden. Geeignet sind Rettungsringe, Wurfsäcke, Stangen, Seile oder andere schwimmfähige Gegenstände. Eine Person kann die Unfallstelle ständig im Auge behalten und den eintreffenden Rettungskräften zeigen, wo der Betroffene zuletzt gesehen wurde.

Ein untrainierter Helfer sollte nicht kopfüber in ein unbekanntes Gewässer springen. Er könnte durch Strömung, Erschöpfung oder eine panische Abwehrreaktion selbst in Not geraten. Eine direkte Rettung im Wasser ist deutlich sicherer, wenn sie von ausgebildeten Rettungsschwimmern und mit geeigneten Hilfsmitteln durchgeführt wird.

Nach der Rettung zählt jede Minute

Ist die Person sicher an Land, werden Reaktion und Atmung geprüft. Reagiert sie nicht und atmet sie nicht normal, muss sofort mit der Wiederbelebung begonnen werden. Der Notruf bleibt über die Lautsprecherfunktion verbunden, damit die Einsatzleitstelle konkrete Anweisungen geben kann. Ein verfügbarer automatisierter externer Defibrillator wird so früh wie möglich eingesetzt.

Bei einem Ertrinkungsunfall spielt Sauerstoffmangel eine zentrale Rolle. Der Swiss Resuscitation Council empfiehlt deshalb, die Wiederbelebung mit fünf Beatmungen zu beginnen. Anschliessend wird nach dem geltenden Wiederbelebungsschema mit Herzdruckmassage und Beatmung fortgefahren. Wer unsicher ist, hält sich an die telefonischen Anweisungen der Notrufzentrale.

Atmet eine bewusstlose Person normal, wird sie in eine stabile Seitenlage gebracht, vor Auskühlung geschützt und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überwacht. Nach einem erheblichen Zwischenfall unter Wasser oder bei anhaltendem Husten, Atemproblemen, ungewöhnlicher Müdigkeit oder Bewusstseinsstörungen ist eine medizinische Beurteilung erforderlich.

Ein Erste-Hilfe- und Wiederbelebungskurs vermittelt mehr Sicherheit als jede schriftliche Anleitung. Besonders Eltern, Betreuungspersonen, Lehrkräfte und Menschen, die regelmässig Wassersport treiben, profitieren von einer regelmässigen Auffrischung.


Wiederbelebung lässt sich am besten in einem praktischen Kurs lernen. Bei Ertrinkungsunfällen empfiehlt der Swiss Resuscitation Council zunächst fünf Beatmungen. Danach wird die Reanimation nach dem geltenden Schema und den Anweisungen der Notrufzentrale fortgeführt.

Video-Tipp: Der Wasserrettungs-Check

In einer ausführlichen Reportage des Bayerischen Rundfunks begleitet Checkerin Marina die Wasserrettung. Das deutschsprachige Video erklärt anschaulich, wie Rettungskräfte arbeiten und weshalb sicheres Verhalten am Wasser so wichtig ist.



Die kurze Sicherheitskontrolle vor dem Badetag

  • Aufsicht festlegen: Eine erwachsene Person übernimmt ausdrücklich die Verantwortung für die Kinder.
  • Kleinkinder in Griffnähe halten: Sichtkontakt allein reicht nicht aus.
  • Schwimmhilfen richtig einordnen: Luftgefüllte Hilfen ersetzen weder Aufsicht noch Rettungsweste.
  • Wetter und Gewässer prüfen: Strömung, Wind, Temperatur, Einstiege und Ausstiege gehören zur Vorbereitung.
  • Nicht allein schwimmen: Das gilt besonders für längere Strecken und offene Gewässer.
  • Notrufnummer kennen: In der Schweiz ist der Rettungsdienst unter 144 erreichbar.
  • Rettungsmittel suchen: Am Badeplatz kurz prüfen, wo Rettungsring, Wurfsack oder andere Hilfsmittel liegen.
  • Erste Hilfe auffrischen: Im Notfall muss das Wissen ohne langes Nachdenken abrufbar sein.

Fazit

Der Welttag zur Prävention des Ertrinkens erinnert an eine unbequeme, aber wichtige Tatsache: Wasserunfälle entstehen häufig nicht durch eine einzige spektakuläre Fehlentscheidung. Oft kommen Ablenkung, Selbstüberschätzung, fehlende Sicherungen oder ein kurzer Moment ohne klare Aufsicht zusammen.

Wirksame Prävention beginnt deshalb im Alltag. Kleinkinder bleiben in Griffnähe. Pools und Teiche werden baulich gesichert. Auf offenen Gewässern gehören Wetterbeobachtung, Begleitung und geeignete Auftriebsmittel zur Vorbereitung. Wer zudem den Notruf kennt und Wiederbelebung geübt hat, kann im entscheidenden Moment richtig reagieren.

 

Bildquellen: Bild 1: Symbolbild © Sven Hansche/Shutterstock.com; Bild 2: Symbolbild © DS Tkachuk/Shutterstock.com; Bild 3: Symbolbild © PintoArt/Shutterstock.com; Bild 4: Symbolbild © Pixel-Shot/Shutterstock.com

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