Ergonomie am Arbeitsplatz: Was die SUVA empfiehlt – und wie Betriebe davon profitieren

Rückenschmerzen, Nackenverspannungen, Kopfschmerzen nach langen Arbeitstagen – das sind keine Kleinigkeiten, sondern die häufigsten Ursachen für Arbeitsausfälle in Schweizer Betrieben. Die SUVA schätzt, dass Muskel-Skelett-Erkrankungen rund 30 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage verursachen. Das Gute: Die meisten dieser Probleme lassen sich durch eine konsequent ergonomisch gestaltete Betriebseinrichtung verhindern – mit überschaubarem Aufwand und messbarem Nutzen.

Ergonomie ist die Wissenschaft von der Anpassung der Arbeit an den Menschen – nicht umgekehrt. Wer seinen Betrieb, sein Büro oder seinen Arbeitsplatz ergonomisch einrichtet, reduziert nicht nur Krankenstand und Unfallrisiko, sondern steigert nachweislich die Produktivität. Die SUVA belegt: Ergonomische Investitionen amortisieren sich in Schweizer Unternehmen im Durchschnitt innerhalb von zwei Jahren durch reduzierte Absenzen.

Was die Schweizer Rechtslage vorschreibt

In der Schweiz sind die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze im Arbeitsgesetz (ArG) und in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) geregelt. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht beeinträchtigt wird. Die SUVA und die EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) haben dazu konkrete Richtlinien erarbeitet, die als Grundlage für die betriebliche Umsetzung dienen.

Konkret bedeutet das: Bildschirmarbeitsplätze müssen so eingerichtet sein, dass sie in Sitzhöhe, Bildschirmabstand, Beleuchtung und Raumklima den SUVA-Empfehlungen entsprechen. Für Betriebe mit mehr als zehn Bildschirmarbeitsplätzen empfiehlt die SUVA eine regelmässige ergonomische Beurteilung – idealerweise durch eine ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIBE).

Der Bürostuhl: Fundament jedes Arbeitsplatzes

Kein Element der Betriebseinrichtung hat mehr Einfluss auf die Gesundheit der Mitarbeitenden als der Stuhl. Und kein Element wird häufiger unterschätzt. Die SUVA empfiehlt für Bürostühle folgende Mindestanforderungen:

  • Sitzhöhe individuell einstellbar: Die Füsse müssen flach auf dem Boden stehen, die Oberschenkel waagrecht oder leicht nach unten geneigt
  • Rückenlehne mit Lendenwirbelstütze: Die Lehne soll die natürliche S-Kurve der Wirbelsäule unterstützen – nicht erzwingen
  • Armstützen auf Ellbogenhöhe: Entspannen die Schultermuskulatur und reduzieren Nackenverspannungen erheblich
  • Sitztiefe einstellbar: Zwischen Kniekehle und Sitzvorderkante sollen zwei bis drei Finger Platz haben
  • Dynamisches Sitzen ermöglichen: Der Stuhl soll Bewegung zulassen, nicht fixieren. Wer stundenlang statisch sitzt, belastet die Bandscheiben mehr als jemand, der regelmässig die Haltung wechselt

Profi-Tipp für Betriebe: Mitarbeitende sollten ihren Stuhl selbst einstellen können und einmalig eine kurze Einweisung erhalten. Ein falsch eingestellter Qualitätsstuhl ist nutzlos – ein gut eingestellter Mittelklassestuhl schlägt ihn.

Tischhöhe und höhenverstellbare Schreibtische

Die SUVA empfiehlt für Büroarbeitsplätze eine Tischhöhe von 68 bis 76 cm. Wichtiger als die absolute Höhe ist die Abstimmung auf die individuelle Körpergrösse. Die ideale Tischposition: Ellbogen bilden beim Tippen einen rechten Winkel, Unterarme liegen locker auf dem Tisch.

Höhenverstellbare Schreibtische – sowohl manuell als auch elektrisch – haben sich in den letzten Jahren als einer der wirksamsten ergonomischen Eingriffe in der Betriebseinrichtung erwiesen. Die SUVA empfiehlt ausdrücklich, mindestens ein Drittel der Arbeitszeit im Stehen zu verbringen. Wechselnde Körperhaltungen entlasten die Wirbelsäule, fördern die Durchblutung und reduzieren nachweislich die Ermüdung. Elektrisch verstellbare Tische werden zudem tatsächlich genutzt – manuelle Alternativen bleiben laut Praxisstudien oft in einer Position stehen.

Für Betriebe, die nicht gleich alle Arbeitsplätze umrüsten können: Stehpulte oder Aufsatzlösungen für bestehende Tische sind eine kostengünstige Übergangs-lösung und bereits ab CHF 80.– erhältlich.

Bildschirm: Abstand, Höhe und Blendschutz

Der Bildschirm ist die grösste Einzelquelle für Augenbelastung, Kopfschmerzen und Nackenverspannungen am Büroarbeitsplatz. Die SUVA-Richtlinien sind klar:

  • Abstand: Mindestens 50 cm, optimal 60 bis 80 cm – bei grösseren Bildschirmen (27 Zoll und mehr) entsprechend weiter
  • Höhe: Die Oberkante des Bildschirms soll auf Augenhöhe oder leicht darunter liegen – niemals darüber. Ein zu hoch positionierter Bildschirm zwingt den Kopf in den Nacken und ist eine der häufigsten Ursachen für Nackenschmerzen
  • Neigung: Leicht nach hinten geneigt (10 bis 20 Grad), damit kein Licht direkt in die Augen fällt
  • Entspiegelung: Bildschirme mit entspiegelter Oberfläche oder Blendschutz sind Pflicht – Reflexionen von Fenstern oder Deckenleuchten führen zu unbewusstem Zusammenkneifen der Augen und dauerhafter Ermüdung
  • Laptops: Für dauerhaften Einsatz ungeeignet – entweder externer Bildschirm oder erhöhte Laptophalterung mit externer Tastatur

Beleuchtung: Unterschätzt und unterschätzt

Gute Beleuchtung ist laut SUVA unverzichtbar für konzentriertes, ermüdungsfreies Arbeiten. Die wichtigsten Grundsätze:

  • Allgemeinbeleuchtung: Mindestens 500 Lux auf der Arbeitsfläche, gleichmässig verteilt – keine harten Schatten oder dunklen Ecken
  • Individuell einstellbare Arbeitsleuchte: Zusätzlich zur Allgemeinbeleuchtung, damit Mitarbeitende die Lichtsituation ihren Bedürfnissen anpassen können
  • Tageslicht bevorzugen: Arbeitsplätze möglichst fensternahe positionieren; Bildschirm jedoch nie direkt vor oder hinter dem Fenster – Gegenlicht und Reflexionen sind die Folge
  • Lichtfarbe: Neutralweisses Licht (4000 Kelvin) fördert Konzentration; warmweisses Licht (3000 Kelvin) eignet sich für Besprechungsräume und Pausenzonen

Schmerzen im Unterarm und Ellbogen sind typische Folgen einer falsch positionierten Maus oder Tastatur – und oft vermeidbar.

Tastatur, Maus und weitere Arbeitsmittel

Oft vergessen, aber relevant: Auch Tastatur und Maus haben ergonomischen Einfluss.

  • Tastatur: Direkt vor dem Bildschirm positionieren, Handgelenke möglichst gerade halten. Ergonomische Tastaturen (leicht gewölbt oder geteilt) können bei Beschwerden helfen
  • Maus: Möglichst nah an der Tastatur positionieren, um weitreichende Armbewegungen zu vermeiden. Ergonomische Vertikal-Mäuse reduzieren die Verdrehung des Unterarms
  • Telefonieren: Nie das Telefon zwischen Schulter und Ohr klemmen – eine Headset-Lösung ist für alle, die viel telefonieren, eine einfache und günstige Massnahme gegen chronische Nackenbeschwerden

Bewegungspausen: Der wichtigste Faktor von allen

Alle ergonomischen Massnahmen können nicht ersetzen, was die SUVA als wichtigste Einzelmassnahme bezeichnet: regelmässige Bewegungspausen. Empfohlen werden mindestens 5 Minuten Erholungszeit pro Stunde ununterbrochener Bildschirmarbeit. Kurze Strecken stehen, Schultern kreisen, kurze Gänge zum Drucker oder in die Küche – all das reicht aus, um die statische Belastung zu unterbrechen.

Betriebe können das aktiv fördern: durch höhenverstellbare Tische, Stehbesprechungsräume, Walking Meetings und eine Unternehmenskultur, die kurze Bewegungspausen als selbstverständlich betrachtet statt als Faulheit.

Video-Tipp: Den Büroarbeitsplatz Schritt für Schritt ergonomisch einrichten

Dieser aktuelle Praxis-Guide von November 2024 zeigt, wie man einen Büroarbeitsplatz korrekt einstellt – von der Stuhlhöhe über den Bildschirmabstand bis zur Beleuchtung:



Fazit

Ergonomie ist keine Komfortfrage – sie ist eine Investition in Produktivität, Gesundheit und Mitarbeiterzufriedenheit. Schweizer Unternehmen, die ihre Betriebseinrichtung konsequent an den SUVA-Empfehlungen ausrichten, reduzieren nachweislich Absenzen und steigern die Leistung. Der erste Schritt ist oft der einfachste: Bestehende Arbeitsplätze mit einer kurzen Checkliste überprüfen – und die grössten Hebel zuerst angehen. Meistens sind das Stuhleinstellung, Bildschirmhöhe und Beleuchtung.

 

Bildquellen: Bild 1: Symbolbild © Chay_Tee/Shutterstock.com; Bild 2: Symbolbild © voronaman/Shutterstock.com

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