Widnau SG: Blinder Fussgänger mit Hund von Auto erfasst – Hund bleibt unverletzt
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Am Sonntagnachmittag (10.05.2026) ist es auf der Zinggenstrasse zu einem Zusammenprall zwischen einem Auto und einem 40-jährigen Fussgänger mit seinem Blindenhund gekommen.
Der Mann wurde eher leicht verletzt, der Hund blieb unverletzt.
Ein 55-jähriger Mann fuhr kurz vor 17 Uhr mit seinem Auto auf der Zinggenstrasse in Richtung Bahnhofstrasse. Kurz vor der Verzweigung blieb ein seheingeschränkter, 40-jähriger Mann mit seinem Blindenhund stehen und hob seinen weissen Stock. Anschliessend überquerte er mit seinem Hund die Strasse, wobei beide vom Auto erfasst wurden.
Durch den Unfall zog sich der Fussgänger eher leichte Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte ihn ins Spital. Der Blindenhund wurde von der Familie des Fussgängers im Anschluss selbständig zur Kontrolle zu einem Tierarzt gebracht, er blieb unverletzt. Am Auto entstand Sachschaden in der Höhe von mehreren tausend Franken.
Was haben der hochgehaltene weisse Stock und Sondersignale von Einsatzfahrzeugen gemeinsam?
Unbedingten Vortritt. Denn wenn eine seheingeschränkte oder blinde Person am Strassenrand stehenbleibt und den weissen Stock hochhält, haben die Verkehrsteilnehmenden anzuhalten und den Vortritt zu gewähren. Dies ist in der Verkehrsregelnverordnung (Art. 6 Abs. 4 VRV) so festgehalten.
Besonders wichtig: Nicht zu weit entfernt und immer vollständig anhalten. Denn seheingeschränkte oder blinde Personen werden erst die Strasse überqueren, wenn sich nahe Motorgeräusche (Verbrenner oder Summen eines elektrischen Fahrzeugs) nicht mehr bewegen. Den Motor also nicht ausschalten und nicht hupen. Einfach ein paar Sekunden Geduld für seheingeschränkte oder blinde Personen aufbringen.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen