Mehr Schutz in der Apotheke: Schwyz erweitert Impfangebot für Personen ab 16 Jahren
Die Liste mit den erlaubten Impfungen, die bei gesunden Personen ab 16 Jahren in den Apotheken ohne ärztliche Verordnung vorgenommen werden dürfen, wird ab dem kommenden Jahr erweitert.
Damit stärkt der Kanton Schwyz das niederschwellige Impfangebot für die Bevölkerung.
Eine Impfung schützt die geimpfte Person und die Umgebung vor ansteckenden Krankheiten und vor schweren Verläufen. In der Schweiz verfügbare Impfstoffe sind sicher und wirksam. Seit 2016 ist im Kanton Schwyz das Impfen in Apotheken möglich. Bislang waren diese beschränkt auf die Impfungen gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Grippe, Covid-19 (seit 2020) sowie die Folgeimpfungen Hepatitis A, Hepatitis B und Hepatitis A und B.
Neu wird diese Liste erweitert. Gesunde Personen ab 16 Jahren können Erst- und Folgeimpfungen gegen folgende Krankheiten und Erreger mit Einzel- oder Kombinationsimpfstoffen in der Apotheke erhalten: Diphtherie, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis A, Hepatitis B, Herpes Zoster, Humane Papillomaviren (HPV), Respiratorisches Synzytial-Virus (RSV), saisonale Influenza (Grippe), Masern, Meningokokken, Mumps, Pertussis, Pneumokokken, Poliomyelitis, Röteln, SARS-CoV-2 (Covid-19), Tetanus, Tollwut (nur präexpositionell), Varizellen.
Niederschwelliges und erweitertes Impfangebot
Mit der erweiterten Impfliste in Apotheken wird das bewährte niederschwellige Angebot für die Bevölkerung gestärkt und erweitert. Die Bevölkerung kann dadurch wählen, ob sie das Impfangebot in einer Apotheke oder beim Hausarzt in Anspruch nehmen möchte. Der Kanton Schwyz schafft damit eine zusätzliche Wahlmöglichkeit für den Einzelnen und stärkt die Eigenverantwortung.
Quelle: Amt für Gesundheit und Soziales
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